Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen — gemäß §10 ArbSchG und DGUV-I 205-023. Mit IGNITRA erhalten Ihre Mitarbeitenden die komplette Ausbildung — direkt bei Ihnen vor Ort oder als Wochenend-Sammeltermin.
Was Sie erwartet:
Weil wir nicht nur unterrichten, sondern befähigen. Mit echter Erfahrung aus der Einsatzpraxis und modernen, verständlichen Präsentationen.
Jetzt Termin buchen – einfach & verbindlich Noch Fragen? Hier Kontakt aufnehmen →